Das neue Biosicherheitsgesetz:
Die Regierung Lula schlägt sich selbst
< A
nova lei de biossegurança: o governo Lula derrota a si mesmo >
Nachdem
die brasilianische Regierung unter Führung der Arbeiterpartei (PT)
die Gensoja drei Mal (durch die Dekrete 113, 131 und 223)
ausnahmsweise erlaubte, wurde 2005 das sogenannte
Biosicherheitsgesetz verabschiedet, wodurch erwartet wird, das die
seit 1996 laufende juristische Debatte zu dem Thema beendet wird.
Wichtig dabei ist, dass die Biosischerheitskommision CTNBio
gestärkt wurde, die nach dem neuen Gesetz allein für die Zulassung
der Forschung und des Anbaus genmodifizierter Pflanzen zuständig
wird. Die Regierung Lula, die sich mehrmals dazu verpflichtete,
behutsam mit dem Thema umzugehen und der Macht des Agrarkonzerns
Monsanto zu widerstehen, ändert in zwei Jahren ihre Position in
dem Maße, dass sie selbst größtenteils für die Verabschiedung
eines Gesetzes verantwortlich ist, das im Grunde genommen im
Gegensatz zu ihrem ursprünglichen Vorhaben steht. Welche
Hintergründe spielen dabei eine Rolle, um zu verstehen, wie die
Regierung dazu kam, ihre Position zum Thema Gentechnik zu ändern?
Soja ist
für Brasilien das am meisten exportierte Produkt und trägt stark
dazu bei, dass das Land mittlerweile seine Handelsbilanz
verbessern konnte. Inzwischen findet eine rasche Ausbreitung der
Produktionsfläche statt: 1993 waren 10,6 Millionen Hektar mit Soja
angebaut und 2003 stieg diese Fläche auf 18,5 Millionen Hektar.
Die Ernte 2003 umfasste 52,2 Millionen Tonnen (1993 waren es 22,6
Millionen Tonnen). Der Sojaexport brachte dem Land 2003 6
Milliarden US-Dollar Devisen und im Jahre 2004 8 Milliarden
US-Dollar, was von Seiten der Regierung als entscheidend zur
Stabilisierung der Außenhandelsbilanz gesehen wird. Die positive
Handelsbilanz Brasiliens ist wichtig zur Bedienung der
Auslandsschulden. Die Begeisterung für das Agrobusiness und die
damit verbundene Stabilisierung der Außenhandelsbilanz stehen im
Zusammenhang des Regierbarkeitskonzepts der brasilianischen
Regierung.
Die
Prioritätensetzung auf den Agrarexport ist nicht neu für die
Geschichte Brasiliens, gewinnt jedoch neu an Bedeutung, nachdem
die Regierung Cardoso (besonders ihre erste Amtsperiode) stark auf
die Privatisierung und Anziehung von ausländischen Investoren zur
Stabilisierung der Wirtschaft zielte. Die Wiederentdeckung und
Förderung einer auf Agrarexport basierten Entwicklungspolitik, die
eine Chance im Freihandel sieht, gerät dennoch in einen
Teufelskreis, denn die bisherigen hohen Zinsen führen zu einer
zunehmenden Verschuldung (allein im Jahre 2004 wurden 55
Milliarden US-Dollar zur Schuldenbedienung ausgegeben) und die
zunächst positiven Ergebnisse in der Außenhandelbilanz sind noch
lange nicht ausreichend. Die Ausbreitung der Sojaproduktion, die
nach Einschätzung brasilianischer Behörden bis zum Jahre 2020 auf
90 Millionen Hektar steigen kann (und damit auch stark Teile des
Amazonasurwalds betreffen wird), ist in einer makropolitischen
Strategie zu verstehen, in der wenig auf Risiken und
Umweltauswirkungen geachtet wird. Die Gensoja wird als Chance
gesehen, riesige Ländereien mit geringem Arbeitseinsatz
bewirtschaften zu können und dabei stößt die Regierung auf eine
große Unterstützung der Sojaproduzenten, besonders die Großbauern,
was wieder mit ihrem Konzept zur Erhaltung der Regierbarkeit
übereinstimmt.
Nach dem
Artikel 225 der brasilianischen Verfassung von 1988 kann die
Gentechnik aber nur dann zugelassen werden, wenn eine
Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt und beweist, dass durch die
Freilassung keine Risiken für die Umwelt bestehen. Das ist
eigentlich das zentrale Argument in der juristischen Debatte über
die Gensoja, denn es liegt bisher keine
Umweltverträglichkeitsprüfung vor und die Biosicherheitskommission
CTNBio, in der mehrheitlich Befürworter der Gentechnik sind, hat
sich bisher ausschließlich auf Berichte von Monsanto verlassen, um
die Forschung und den Anbau zuzulassen. Die bisherigen Zulassungen
von Seiten der CTNBio sind mehrmals vom brasilianischen Institut
für Verbraucherschutz IDEC erfolgreich angefochten worden, denn
diese Entscheidungen sind verfassungswidrig, sowohl weil die
Studien fehlten als auch weil die CTNBio überhaupt nicht für die
Zulassung zuständig war. Das neue Biosicherheitsgesetz ändert
nichts an der Verfassungswidrigkeit des bisherigen Gensojaanbaus
außer, dass jetzt die CTNBio offiziell für die Zulassung oder
Ablehnung von Forschung, Anbau und Vermarktung genveränderter
Organismen zuständig wird. Das ist auch zusammengefasst der
wichtigste Inhalt des neuen Gesetzes: 1) Der Gensojaanbau wird
gesetzmäßig erlaubt; 2) Die CTNBio wird zuständig für die
Entscheidungen über Gentechnikzulassungen; 3) Die vorherigen
Entscheidungen werden nach Inkraftreten des neuen Gesetzes
aufgehoben. Das Biosicherheitsgesetz verstößt jedenfalls gegen
drei Prinzipien des Umweltrechts, denn darauf wird überhaupt nicht
eingegangen: Die Vorsorge, die Nachhaltigkeit und der
Schadensersatz. Von daher bleibt weiter das Recht zur Anfechtung
der Kommisionsentscheidungen erhalten, wovon ein Ministerrat
Gebrauch machen kann und auch über die Judikative kann nach wie
vor eine Zulassung juristisch bestritten werden.
Paradox
war jedoch, wie die Regierung dazu kam, ihre Position zum Thema
Gentechnik zu ändern. Im Wahlkampf sprach sie sich entschlossen
gegen die Zulassung von Gensoja aus. Beim ersten Dekret wurde
darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ausnahme handele, um die
Vermarktung der Gensoja zu regeln, die unter der vorherigen
Regierung angebaut wurde. Das zweite Dekret erlaubte auch den
Anbau der Gensoja ausnahmsweise und legalisierte damit den
Schmuggel von Saatgut aus Argentinien. Das dritte Dekret kam in
Verbindung mit der Diskussion zum Biosicherheitsgesetz im Oktober
2004, um den Bauern wieder ausnahmsweise eine Garantie zu geben,
dass sie für den Gensojaanbau nicht bestraft werden, bevor das
neue Gesetz in Kraft treten würde. Beim Biosicherheitsgesetz gab
es aber zwei Projekte, die sich gegenseitig ausschließen. Nach dem
dritten Dekret wehrten sich die Ministerien für Umwelt,
Agrarentwicklung und Gesundheit innerhalb der Regierung und
bestanden darauf, dass ein Ministerrat für die Zulassung von
Gentechnik zuständig sein sollte und die entscheidende Rolle der
CTNBio nur bei der Forschung und als technisch beratendes Organ
eingeschränkt sein würde. Dies Projekt wurde tatsächlich in dem
Sinne entworfen und im Parlament verabschiedet. Merkwürdig ist
allerdings, dass im Senat der Fraktionsvorsitzende der PT einen
anderen Entwurf als den der Regierung unterstützte, in dem die
CTNBio für die Zulassung von Gentechnik zuständig wird. Die daraus
folgende Mobilisierung der PT und der Regierung für den zweiten
Entwurf, trug dazu bei, dass das Projekt verabschiedet wurde und
wegen der Veränderung wieder ans Parlament ging, um letztendlich
entschieden zu werden. Bei dieser endgültigen Entscheidung, wurde
gleichzeitig die Freigabe von Stammzellenforschung gleichzeitig
verabschiedet, was dazu beitrug, dass die Debatte noch konfuser
wurde und eine größere Zustimmung (von 85%) auslöste. Von den 79
anwesenden Abgeordneten der PT (es sind insgesamt 513 Abgeordnete,
davon 91 der PT) waren dann nur mehr 21 zu zählen, die weiter eine
Freilassung der Gensoja ablehnten.
Die
Regierung und die PT haben es geschafft, gegen ihr eigenes Projekt
zu stimmen und damit eine Kommission (in der die Beziehung zu den
Interessen von Monsanto vieler Mitglieder zu vermuten sind) so zu
stärken, dass sie über der Verfassung zu stehen scheint. Die
soziale Basis dieser Regierung erlebte wieder eine große
Niederlage durch die Verabschiedung des Biosicherheitsgesetzes und
die PT ging einen Schritt weiter in der Richtung ihres
Identitätsverlustes. Die Regierung, wie sie es vor kurzem bei der
bitteren Niederlage zur Wahl des Parlamentspräsidenten erlebte,
hat wieder nichts zu feiern. Mit ihrer Strategie der Anpassung und
Vermeidung von Konfrontationen mit den Eliten übt sie durch die
soziale Demobilisierung angesichts der Hoffnung zur Veränderung,
die sie bisher in der Gesellschaft weckt, eine ideologische
Funktion aus und leistet mit ihrer Niederlage einen Beitrag für
die Erhaltung der autoritären, populistischen und lobbyistischen
Tradition der brasilianischen Politik.